Schifferstadt, den 28.10.2017

Leitlinien für Fördermaßnahmen
(Stand: 28.10.2017)
Anträge auf Förderung müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Ansprechpartner ist der geschäftsführende Vorstand des Fördervereins.

Dies sind derzeit:     

Barbara Zeller, 1. Vorsitzende, oder

Annette Collins, 2. Vorsitzende, oder

Claudia Vogel, Geschäftsführerin

Wir bitten, die Maßnahme zu beschreiben mit Angabe der Gesamtkosten und dem gewünschten Zuschuss.

Anträge für folgende Maßnahmen werden vom geschäftsführenden Vorstand in Abhängigkeit von der finanziellen Situation geprüft und bewilligt:

Einzelförderung wegen Bedürftigkeit:                                                                                        

Es werden 50% der Kosten, derzeit max. 150 EUR für Klassenfahrten und Schullandheimaufenthalte und max. 200 EUR für Studienfahrten der MSS übernommen (Ausnahmen bedürfen einer Zustimmung des Vorstandes).

1. Preisträger:

Preisträger von Wettbewerben erhalten Amazon Gutscheine im Wert von 10 – 35 EUR, für Abitur im Wert von 30 – 40 EUR.

2. Schüleraustausch:

Es werden Auslandsaufenthalte in Höhe von derzeit 0,50 EUR pro Schüler und Tag unterstützt.

Der Zustimmung des Vorstands bedürfen folgende Maßnahmen:

1. Sonstige schulische Aktivitäten:

Für Exkursionen auch für AGs werden Zuschüsse für Fahrtkosten, Eintrittsgelder o. ä. gewährt. In der Regel zwischen 10 EUR pro Schüler und Fahrt.

2. Sonderprojekte

z.B. für Teilnahme an Wettbewerben („Jugend forscht“ oder ähnliches) unter Aufsicht/Betreuung der Schule