Schifferstadt, den 18.03.2024

Leitlinien für Fördermaßnahmen
(Stand: 28.11.2023)
Anträge auf Förderung müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Ansprechpartner ist der geschäftsführende Vorstand des Fördervereins.

Dies sind derzeit:     

Barbara Zeller, 1. Vorsitzende, oder

Sandra Mandel, 2. Vorsitzende, oder

Birte Bretz, Geschäftsführerin

Wir bitten, die Maßnahme zu beschreiben und mit Angabe der Gesamtkosten und dem gewünschten Zuschuss.

Anträge für folgende Maßnahmen werden vom geschäftsführenden Vorstand in Abhängigkeit von der finanziellen Situation geprüft und bewilligt:

Einzelförderung wegen Bedürftigkeit:                                                                                        

-50% der Kosten, derzeit max. 150-200 EUR für Klassenfahrten und Schullandheimaufenthalte              -max. 250 EUR für Studienfahrten der MSS übernommen (Ausnahmen bedürfen einer Zustimmung des Vorstandes)

-max. 100 EUR für Pflicht-Excursionen der Oberstufe z.B. nach Weimar oder ins Ruhrgebiet

– max. 250 EUR für die Skifahrt nach Auffach- NUR für den Sport-Leistungskurs

1. Preisträger:

Preisträger von Wettbewerben erhalten Amazon Gutscheine im Wert von 10 – 35 EUR, für Abitur im Wert von 30 – 40 EUR.

Der Zustimmung des Vorstands bedürfen folgende Maßnahmen:

1. Sonstige schulische Aktivitäten:

Für Exkursionen auch für AGs werden Zuschüsse für Fahrtkosten, Eintrittsgelder o. ä. gewährt. In der Regel zwischen 10 EUR pro Schüler und Fahrt.

2. Sonderprojekte

z.B. für Teilnahme an Wettbewerben („Jugend forscht“ oder ähnliches) unter Aufsicht/Betreuung der Schule